LosBosnien und Herzegowina Visabestimmungen

Bosnia and Herzegovina visa

Bosnien und Herzegowina
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    Visumfrei
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    Visum bei Ankunft
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    Reisegenehmigung
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    Visum erforderlich
Erforderliche Gültigkeit des Reisepasses 3 Monate
Beginn der Reisepassgültigkeit Abreise
Visabestimmungen:
Kontinent Reisepass-Land Visastatus Gültige Tage Aktion
Wichtige Flughäfen in Bosnien und Herzegowina
Flughafenname Englischer Name des Flughafens Flughafenstadt IATA-Code ICAO-Code

Einreisevisum

1. Visum notwendig

Gemäß dem Abkommen zwischen China und Polen können chinesische Staatsbürger mit Diplomatpassen, Amtspassen und normalen Amtspassen nicht länger als 30 Tage ohne Visum in Bosnien und Herzegovina einreisen.

Das Abkommen zwischen China und Polen über die Visumeinfreiung für Personen mit gewöhnlichen Reisepässen ist am 29. Mai 2018 in Kraft getreten und die Einreise, Ausgang, Aufenthalt oder Transit von Bürgern mit gewöhnlichen Reisepässen in den anderen Ländern mit einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen nach 180 Tagen ist visumfrei. 180 bezieht sich auf 180 Tage ab einem beliebigen Tag des Aufenthalts. Wer sich alle 180 Tage länger als 90 Tage in einem anderen Land aufhält oder in einem anderen Land studiert, arbeitet oder Medienberichtung ausübt, die von den zuständigen Behörden des anderen Landes vorher genehmigt werden müssen, muss vor der Einreise ein entsprechendes Visum beantragen und erhalten.

Nach Entscheidung der Regierung von Bosnien und Herzegovina können Personen mit einem Reisepass der Sondergebiete Hongkong oder Macau bis zu 90 Tage visumfrei in Bosnien und Herzegovina einreisen.

Minderjährige Einreise

Ausländische Minderjährige unter 18 Jahren, die jedoch über ein persönliches Reisedokument verfügen, können in Begleitung eines Elternteils, eines gesetzlichen Bevollmächtigten oder eines Erziehungsberechtigten oder einer Bevollmächtigten dieses Erziehungsberechtigten die Grenze durch Bosnien und Herzegovina überschreiten, sofern eine schriftliche Bevollmächtigung des Elternteils, des gesetzlichen Bevollmächtigten oder des Erziehungsberechtigten vorgelegt wird. Diese Einwilligung oder Auftragserklärung enthält: die persönlichen Daten des Minderjährigen und des Erziehungsberechtigten, die persönlichen Daten der Begleitpersonen (sofern sie begleitet werden), den Zweck und die Dauer des Aufenthalts in Bosnien und Herzegovina, die Gültigkeitsdauer der Einwilligung und die Unterschrift des Bevollmächtigten. Das Dokument muss in einer der Amtssprachen von Bosnien und Herzegovina oder auf Englisch geschrieben und von einem autorisierten Gerichtsübersetzer beglaubigt werden (sofern das Dokument übersetzt wurde). Ein Minderjähriger gilt als Besitzer einer Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters in den folgenden Fällen:

in einem Flugzeug und im Besitz eines von einem Luftfahrtunternehmen ausgestellten Übertragungsbuchs für Minderjährige;

Teilnahme an Schulreisen und auf der Liste der von den zuständigen Schulbehörden genehmigten Reisegruppenmitglieder;

Teilnahme an sportlichen, kulturellen oder ähnlichen Aktivitäten und auf der Teilnehmerliste.

Wenn ein Minderjähriger unter 18 Jahren ohne Elternteil, gesetzlichen Vertreter oder Erziehungsberechtigten begleitet wird und die oben genannten Anforderungen nicht erfüllt werden, wird er an die Grenzpolizei des Einreiselandes übergeben.

II. Relevante Informationsseiten

(a) Amt für Ausländerangelegenheiten in Bosnien und Herzegovina

http://sps.gov.ba/index.php?lang=en

Visuminformationsseite des Außenministeriums von Bosnien und Herzegovina

www.mfa.ba/konzularne_informacije/vize/default.aspx

3) Staatsgrenzbehörde Bosnien und Herzegovinas

www.granpol.gov.ba/info/

3. Einreise und Ausreise

Auf Anfrage der Grenzbehörde von Bosnien und Herzegovina müssen die Einreisenden gültige Reisedokumente oder ein gültiges Visum, eine gültige Erlaubnis, einen vorübergehenden oder langfristigen Aufenthalt in Bosnien und Herzegovina besitzen (außer wenn sie die Bedingungen für Visumfreiheit erfüllen); Die Einreise mit dem Fahrzeug erfordert auch eine Reihe von Fahrzeugen und Eigentümernachweisen, die von Bosnien und Herzegovina anerkannt werden, Führerschein, Fahrzeugbesitznachweis, Versicherung und andere; Der Aufenthalt in Bosnien und Herzegovina erfordert ausreichende Mittel (einschließlich der Zahlung der notwendigen medizinischen Versorgungskosten) in Höhe von 150 „umtauschbaren Marken“ pro Tag (ca. 75 Euro) für Personen, die nicht aus Bosnien und Herzegovina ausgewiesen, aufgehoben oder eingereiseverboten wurden und deren Aufenthalt in Bosnien und Herzegovina keine Gefahr für die nationale Sicherheit, das Recht und die öffentliche Ordnung in Bosnien und Herzegovina darstellt.

Zollschutz

1. Zollbestimmungen

Die Staatliche Zollbehörde für indirekte Steuern in Bosnien und Herzegovina (www.uino.gov.ba) ist eine einheitliche Zollbehörde in Bosnien und Herzegovina, die 2004 auf der Grundlage der Zollbehörden der Föderation Bosnien und Herzegovina und der Republik Srpska gegründet wurde.

Für die Einreise in Bosnien und Herzegovina gelten folgende Vorschriften:

Ausländische Währung und Schecks im Gesamtwert von bis zu 10.000 Euro können gemäß den einschlägigen Vorschriften in Bosnien und Herzegovina mit sich gebracht werden. Gleichzeitig können Sie zusätzliche Fremdwährung und Schecks im Gesamtwert von bis zu 10.000 Euro ohne Anmeldung mitnehmen, nachdem Sie einen autorisierten Banknachweis erhalten haben. Überschreitende Beträge müssen im Zoll angemeldet werden, sonst wird der Zoll nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche in Bosnien und Herzegovina dem Ermittlungs- und Verteidigungsamt in Bosnien und Herzegovina berichten und bestraft.

Gegenstände (einschließlich Geschenke oder Souvenirs), die ein Reisender im persönlichen Gepäck mitnimmt, sind zollfrei, aber diese Gegenstände dürfen ausschließlich zur Erfüllung persönlicher und familiärer Bedürfnisse verwendet werden und dürfen keinen kommerziellen Import haben, deren Gesamtwert 600 "umtauschbare Marken" (ca. 300 Euro) nicht übersteigen darf. Minderjährige unter 18 Jahren dürfen keine Zigaretten oder alkoholische Gegenstände mitnehmen. Zu den persönlichen Gegenständen zählen Kleidung, Hygieneartikel, Schmuck, Kameras, Videorekorder, tragbare Projektoren, tragbare Musikinstrumente, tragbare Audio- und Rundfunkgeräte, tragbare Fernseher, tragbare Schreibmaschinen, Laptops, Kinderwagen, Sitze für Behinderte, kleine Sportgeräte und medizinische Ausrüstung.

Für bestimmte Waren (Alkohol, Tabak usw.) ist die Anzahl der zollfreien Waren, die Reisende mitnehmen können, wie folgt begrenzt:

1. Tabak: Sie können eine der folgenden drei Gegenstände mitnehmen: 200 Zigaretten; 100 Zigaretten; Tabak 250 g

b) alkoholische Getränke: 2 Liter Wein mit geringem Gehalt; 1 Liter alkoholischer Getränke oder aperitiven Wein über 22 Grad; Champagner, 2 Liter Spirituosen.

(3) Parfüm: Parfüm 60 ml, Erfrischungsmittel 250 ml

Wenn ein Reisender bei der Einreise nach Bosnien und Herzegovina Gegenstände mitnimmt, die die oben genannten Grenzen überschreiten, ist dies bei der Zollbehörde zu deklarieren und die Zölle zu entrichten. Die Zollzahlung für Reisende wurde vereinfacht, so dass für Begleitgegenstände mit einem Wert von weniger als 3.000 "umtauschbaren Mark" (ca. 1.500 Euro) ein einheitlicher Steuersatz von 10% erhoben wird.

Passagiere dürfen die folgenden Gegenstände nicht mitnehmen:

Handelswaren, Drogen, Giftstoffe, Chemikalien oder andere gefährliche Stoffe, Waffen, Munition und Sprengstoffe sowie andere Gegenstände, die die Interessen und Sicherheit Bosniens und Herzegovinas gefährden; Antiquitäten und Kunstwerke mit historischem und kulturellem Wert.

II. Einreisequarantine

Ausländer, die aus einem Infektionsgebiet kommen, müssen einen Impfsteugnis besitzen, um in Bosnien und Herzegovina einzureisen.

Die gesetzlichen Bestimmungen in Bosnien und Herzegovina über die Pflanzenprüfung und Quarantäne beziehen sich insgesamt auf die einschlägigen Praktiken und Vorschriften der Europäischen Union. Reisende, die Tiere wie Hunde und Katzen mit sich bringen, müssen einen Ursprungsnachweis und eine gesundheitliche Nachweis über das Tier mitbringen. Neben der Angabe der Einzelheiten des Tieres und der Identität des Besitzers muss das Zertifikat auch nachweisen, dass das Tier gesund ist. Für geschützte seltene Tierpflanzen ist der Import und der Export in Bosnien und Herzegovina verboten.

Einreiseanforderungen während der neuen Corona-Epidemie

Ab dem 26. Mai 2022 wird die Entscheidung über zusätzliche Bedingungen für die Einreise von Ausländern beendet. (Zusätzliche Voraussetzungen: Für Ausländer, die in Bosnien und Herzegovina einreisen, ist ein negativer Bericht über den PCR-Test oder den schnellen Antigen-Test, eine Impfsteuerung oder eine Nachweis über die Rehabilitation von Neukoronen erforderlich)

Aufenthalt und Einbürgerung

Aufenthaltspolitik für Ausländer und damit verbundene Verfahren

Der Aufenthalt in Bosnien und Herzegovina darf nicht länger sein als die Gültigkeitsdauer des Visums oder die Dauer, die in der Vereinbarung zwischen den beiden Ländern festgelegt ist, um die Visumsfreiheit für gewöhnliche Reisepässe zu gewähren, sonst wird er als illegaler Aufenthalt betrachtet und verfolgt.

1. Gemäß § 51 des Gesetzes vom 16. April 2008 über die Einreise, den Aufenthalt und den Asyl von Ausländern in Bosnien und Herzegovina kann ein Ausländer vorübergehend aufhalten, wenn er mit einem Bürger Bosniens und Herzegovinas verheiratet ist oder sich tatsächlich verheiratet hat; Familienvereinigung; Ausbildung, Forschung, Kunst, Sport oder Beratung; eine Arbeitserlaubnis zu erhalten; die Tätigkeit eines privaten Unternehmens oder Freiwilligenaktivitäten oder Projekte von großer Bedeutung für Bosnien und Herzegovina; religiöse Tätigkeiten ausüben; Eigentum an Immobilien in Bosnien und Herzegovina; Aus medizinischen oder anderen humanitären Gründen, z.B. aus Gründen der Verantwortung Bosniens und Herzegovinas als Vertragsstaates internationaler Abkommen.

Ausländer haben nur die Möglichkeit, einen vorübergehenden Aufenthalt zu beantragen, wenn sie ein langfristiges Visum (D) haben. Die Anforderungen für ein Visum der Kategorie D sind wie folgt:

Gültiger Reisepass (der Reisepass muss mindestens 90 Tage ab dem Datum der Ausstellung des Visums gültig sein) und eine Kopie davon;

Ausweis und Kopien davon;

ein ausgefülltes Visumantragsformular;

Zwei Fotos (Größe: 3,5x4,5cm);

Einladungsschreiben, die vom lokalen Ausländerdienst unterschrieben wurden;

1) Familienbesuch: Ein Einladungsschreiben, das von der Ausländerbehörde ausgestellt und von der örtlichen Regierung zertifiziert wird, muss ausgestellt werden;

2) Arbeit: Ein offizieller Einladungsschreiben der Gesellschaft von Bosnien und Herzegovina muss beigefügt werden, der vom lokalen Büro der Ausländerbehörde zertifiziert wird;

Auch das Original einer Arbeitsgenehmigung der zuständigen Behörden in Bosnien und Herzegovina ist erforderlich;

Aufenthaltsnachweis (wenn der Bewerber derzeit nicht in seinem Heimatland wohnt);

Nachweis über einen ausreichenden finanziellen Aufenthalt in Bosnien und Herzegovina;

Ein Notar, der keine Strafbelegung erteilt hat, muss ein Zertifizierungssiegel des Außenministeriums der Volksrepublik China besitzen;

Die von einem Notar ausgestellten internationalen Reiseprüfungsaufzeichnungen erfordern ein Zertifizierungssiegel des Außenministeriums der Volksrepublik China.

Die Botschaft behält sich das Recht vor, vom Antragsteller ergänzende Materialien zu verlangen.

Die Dauer des vorübergehenden Aufenthalts beträgt maximal ein Jahr, und der Ausländer, der einen Reisepass besitzt, muss mindestens drei Monate länger gültig sein als die Dauer des vorübergehenden Aufenthalts.

Der vorübergehende Aufenthalt aus humanitären Gründen beträgt höchstens ein halbes Jahr.

(4) Ausländer können einen vorübergehenden Aufenthalt nur aufgrund eines Antrags auf vorübergehenden Aufenthalt verlängern.

Gemäß Artikel 59 des Gesetzes über Einreise, Aufenthalt und Asyl von Ausländern in Bosnien und Herzegovina darf ein Ausländer einen langfristigen Aufenthalt nur erhalten, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Sie erhalten einen vorübergehenden Aufenthalt in Bosnien und Herzegovina und bleiben mehr als fünf Jahre lang in Bosnien und Herzegovina und verfügen über ausreichende und regelmäßige finanzielle Mittel.

2. einen feststehenden Wohnsitz haben, der den Anforderungen entspricht; Langfristige Krankenversicherung.

Ein Aufenthalt außerhalb Bosniens und Herzegovinas, der nicht länger als 90 Tage im Jahr ist, gilt weiterhin als kontinuierlicher Aufenthalt.

Bosnien und Herzegovina gewährt keinen Langzeitaufenthalt für Angelegenheiten wie Ausbildung, vorübergehendes oder internationales Asyl, juristische Personen nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Konsulate, Freiwilligentätigkeit, medizinische Versorgung oder die Teilnahme an Projekten von großer Bedeutung für Bosnien und Herzegovina.

Die spezifischen Verfahren für einen vorübergehenden oder langfristigen Aufenthalt in Bosnien und Herzegovina finden Sie auf der Website des Ausländerbüros in Bosnien und Herzegovina unter: www.sps.gov.ba/engleski/informacija.php

Staatsangehörigkeit und Einwanderungspolitik

Bosnien und Herzegovina erkennt die doppelte Staatsangehörigkeit bedingt an. Artikel 4 des Gesetzes über die Staatsangehörigkeit Bosniens und Herzegowinas vom 26. August 1999 besagt, dass Bürger Bosniens und Herzegowinas die Staatsangehörigkeit eines Staates besitzen können, mit dem Bosnien und Herzegowina ein Abkommen zur Anerkennung der doppelten Staatsangehörigkeit unterzeichnet hat.

Die Staatsbürgerschaft Bosniens und Herzegovinas kann durch Antrag erworben werden. Artikel 9 des Gesetzes über die Staatsangehörigkeit Bosniens und Herzegowinas sieht vor, dass Ausländer, die die Staatsangehörigkeit Bosniens und Herzegowinas beantragen, folgende Voraussetzungen erfüllen:

a) 18 Jahre alt;

b) sich mindestens acht Jahre in Bosnien und Herzegovina aufhalten;

3. Kenntnis mit einer der Sprachen der ethnischen Bevölkerung Bosniens und Herzegovinas;

d) nicht von der bosnischen Justiz aus Gründen des Schutzes der nationalen Sicherheit vertrieben oder der Einreise verweigert worden ist;

(5) keine Person, die innerhalb von acht Jahren vor dem Antragsdatum wegen einer Straftat mehr als drei Jahre Gefängnis verurteilt wurde.

(6) mit Ausnahme der Fälle, in denen der Staat der ursprünglichen Staatsangehörigkeit mit Bosnien und Herzegovina ein Abkommen zur Anerkennung der doppelten Staatsangehörigkeit unterzeichnet hat, die ursprüngliche Staatsangehörigkeit nach Erwerb der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegovina freiwillig aufgeben oder anderweitig verlieren.

Das Amt für Ausländer in Bosnien und Herzegovina ist die zuständige Behörde für die Einbürgerung. Die üblichen Kontaktdaten sind:

Telefon: 00387-33-772950

Fax: 00387-33-772982

Webseite: www.sps.gov.ba

Blau (niedriges Risiko)

Soziale Sicherheit

Viele Minen aus dem Krieg in Bosnien und Herzegovina in den 1990er Jahren sind noch ungeräumt, es ist notwendig, auf Minenflächen zu achten, und Autofahrer sollten keine selten zugänglichen Orte erkunden (wie verlassene Häuser, wilde Berge usw.); Diebstahl, Raub etc. gegen Touristen. Es wird empfohlen, nicht viel Geld mit sich zu nehmen, wenn Sie unterwegs sind, und auf Dokumente und Gegenstände zu achten, wenn Sie beliebte Sehenswürdigkeiten besuchen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen oder Straßenbahnen fahren. Vermeiden Sie, spät in der Nacht allein zu gehen; Wenn ein Sicherheitsfall auftritt, muss der Betroffene den Fall unverzüglich an die Polizei melden.

Naturkatastrophen

Die natürlichen Bedingungen in Bosnien und Herzegovina sind insgesamt gut, häufige Naturkatastrophen sind Überschwemmungen, Erdrutsche und Lawinen. Im Frühjahr 2014 kam es zu einer seit hundert Jahren unbekannten Überschwemmung mit weit verbreiteten Erdrutschen, besonders in der Region Tuzla.

Es wird empfohlen, wenn Sie reisen, sofortige Informationen zu finden, Reisepläne zu planen und Überschwemmungsgebiete zu vermeiden. In der Skisaison besuchen Sie bitte die regulären Skigebiete und folgen Sie den Schildern streng. Wenn Sie in der Wildnis unterwegs sind, sollten Sie sich vor Mücken (insbesondere Zecken) schützen, nicht allein auf unbekannte Bergwälder oder in Flussseen schwimmen, um Sicherheitsunfälle wie Ertrinken zu vermeiden.

Lebensmittelhygiene

Trinkwasser und Lebensmittelhygiene sind allgemein. Es wird empfohlen, in regelmäßigen, hygienisch bedingten Restaurants zu essen.

Notfallhilfe

Feuerwehr: 123

Polizei: 122

Verkehrsunfälle: 1288

Notruf: 124

24-Stunden-Konsularschutz der chinesischen Botschaft in Bosnien und Herzegovina: 00387-62442353

Luftverkehr

Es gibt keine Direktflüge nach China. Es gibt vier internationale Flughäfen in Sarajevo, Banja Luka, Tuzla und Mostar. Der internationale Flughafen Sarajevo bietet Direktflüge zu den wichtigsten europäischen Städten wie Wien, München, Istanbul, Belgrad und Zagreb. Die Fahrt vom und zum internationalen Flughafen Sarajevo erfolgt mit einem Taxi. Informationen zum Flughafen Sarajevo finden Sie auf der Website www.sarajevo-airport.ba oder unter der Telefonnummer 00387-33-289100.

Landverkehr

Die wichtigsten Verkehrsmittel in Bosnien und Herzegovina sind Züge und Fernbusse. Der chinesische Führerschein kann in Bosnien und Herzegovina nicht verwendet werden. Die Hauptverkehrsregeln sind ähnlich wie in China. Achten Sie darauf, dass Sie rechts abbiegen können, wenn das grüne Licht leuchtet.

Bosnien und Montenegro hat viele Straßen, viele Kurven und einige Teile der Route sind ungenau in der Google Maps-Navigation. Fahren Sie vorsichtig, wenn Sie selbst fahren, und überschreiten Sie Ihre Geschwindigkeit nicht, während Sie im Winter fahren, sollten Sie auch rutschschutzmaßnahmen ergreifen (nach den Gesetzen von Bosnien und Herzegovina müssen Sie von Mitte November bis Mitte April des nächsten Jahres rutschschutzreifen oder rutschschutzketten installieren). Bitte tragen Sie beim Fahren auch Führerschein, Führerschein, Versicherung und andere Materialien mit.

Die Züge fahren weniger und sind langsamer. Weitere Informationen finden Sie unter www.zfbh.ba (Eisenbahngesellschaft der Föderation Bosnien und Herzegovinas) und www.zrs-rs.com (Eisenbahngesellschaft der Republik Srpska).

In allen Städten in Bosnien und Herzegovina gibt es eine Fernbusverbindung: www.centrotrans.com.

Autovermietungen sind hauptsächlich:

Eurocar(www.europcar.com)

ASArent-a-car(00387-33-760360), Budget(00387-61-350711)

Wasserverkehr

Flüsse in Bosnien und Herzegovina sind nicht navigierbar.

Stadtverkehr

Der Stadtverkehr in Sarajevo besteht hauptsächlich aus Bussen, Straßenbahnen und Taxis. Eintrittskarten können am Kiosk oder beim Fahrer gekauft werden. Bitte stellen Sie bei der Fahrt mit der Straßenbahn sicher, dass Sie Ihr Ticket nach dem Einstieg in den Ticket-Automaten versiegeln, sonst wird es als Flucht angesehen und mit einer Geldstrafe bestraft.

Weitere Informationen finden Sie im Verkehrsnetz von Sarajevo: www.gras.ba

Hauptstädte

I. Sarajevo

Hauptstadt Bosniens und Herzegovinas, die größte Stadt des Landes. Im Osten von Bosnien und Herzegovina gelegen, in Hügeln, umgeben von Bergen. Sarajevo besteht aus vier Gebieten mit einer Fläche von 142 Quadratkilometern und einer Bevölkerung von etwa 300.000 Einwohnern. Es ist das politische, wirtschaftliche und kulturelle Zentrum Bosniens und Herzegovinas. Sarajevo ist eine weltberühmte Stadt, die den Ersten Weltkrieg auslöste. Sarajevo ist die einzige Stadt in Europa, in der sich vier Religionen und Kulturen miteinander verbinden, und es gibt viele historische und kulturelle Denkmäler, wie Moscheen des Islam, katholische Kirchen, orthodoxe Kirchen und Synagogen. Die Stadt war 1984 erfolgreich Gastgeber der 14. Olympischen Winterspiele. Zu den wichtigsten Sehenswürdigkeiten gehören die Altstadt von Baščaršija und die lateinische Brücke (Latinski most).

2. Mostar

Im Süden von Bosnien und Herzegowina, am Fluss Neretva, ist es das politische, wirtschaftliche und kulturelle Zentrum der Region. Es hat eine Fläche von 96 Quadratkilometern und eine Bevölkerung von rund 110.000 Einwohnern. Zu den wichtigsten Sehenswürdigkeiten gehört die Alte Brücke Mostar (Stari most), die 2005 von der UNESCO auf die Liste des Weltkulturerbes aufgenommen wurde.

3. Banja Luka

Hauptstadt der Republik Serbien und zweitgrößte Stadt Bosniens und Herzegovinas. Die Fläche ist 150 Quadratkilometer und die Bevölkerung ist etwa 200.000. Im Nordwesten von Bosnien und Herzegovina durchquert der Fluss Vrbac die Stadt. Nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelte sich die pakistanische Wirtschaft schnell, insbesondere in den Bereichen Energie, Metallindustrie und Holzverarbeitung.

Eigentumspreis

Die Mineralressourcen sind Eisenmine, Braunkohle, Aluminium, Blei-Zink-Minen usw., von denen die Kohlenvorräte 5,5 Milliarden Tonnen sind und die Region Tuzla die größten Speisesalzreserven in Europa hat. Die landwirtschaftlichen Produkte sind hauptsächlich Weizen, Weizen, Gerste und Mais. Die tierischen Produkte sind hauptsächlich Rindfleisch. Auch im Süden Bosniens gibt es Wein. Die Preise sind insgesamt niedriger als in anderen Ländern der Region.

Die Währung heißt „Convertible Mark“ oder „Bosnische Mark“.

"Konvertible Mark" gegen den Euro als fester Wechselkurs

1 Euro≈1,95 wechselbare Mark

1 US-Dollar ≈ 1,836 wechselbare Mark (November 2023)

Echtzeit-Wechselkurse finden Sie auf der Website der Zentralbank von Bosnien und Herzegovina unter www.cbbh.ba

Die Hauptzahlungsmethode ist Barzahlung, auch in großen Supermärkten oder im Hotel mit Kreditkarten wie VISA, MASTER.

Banken und Finanzdienstleistungen: Die wichtigsten kommerziellen Banken sind Raiffeisen Bank (www.raiffeisenbank.ba), Wirtschaftsbank (www.pbs.ba) usw. Die Banken in Bosnien und Herzegovina akzeptieren den Wechsel der Bosnischen Mark.

Gesundheitsversicherung

Insgesamt sind die medizinischen Kosten höher. Es wird empfohlen, dass Personen, die vorübergehend in Bosnien und Herzegovina zu Besuch kommen, Familienbesuche und Touristen eine angemessene Menge persönlicher Medikamente zur Verfügung stellen. Personen, die langfristig in Bosnien und Herzegovina tätig sind, empfehlen eine lokale Krankenversicherung. Die wichtigsten medizinischen Einrichtungen in Sarajevo sind das Zentrale Krankenhaus der Universität Sarajevo (www.kcus.ba) und das Krankenhaus Abdullah Nakash (www.obs.ba).

Gewohnheiten verboten

Bosnien und Herzegovina ist ein multiethnisches (bosnisch-kroatisches, serbisches und kroatisches) und multireligiöses (islamisches, katholisches, orthodoxes usw.) Land, in dem viele religiöse Feiertage stattfinden.

Wichtige islamische Feiertage

(1) Eid: Jedes Jahr im September des islamischen Kalenders ist der Ramadan, der letzte Tag des Ramadans ist der Neumond und der nächste Tag ist Eid; Wenn es keinen Neumond gibt, verlängert sich der Ramadan um einen Tag und am nächsten Tag ist Eid.

(2) Eid: Der islamische Kalender findet am 10. Dezember statt, an diesem Tag ist auch der letzte Tag der Pilger in Mekka, an dem die Muslime sich versammeln, Eid opfern, einander anbeten und einander Geschenke geben, um den Propheten Abraham mit seinem Sohn zu gedenken.

(3) Heiliger Tag: Sowohl Mohammeds Geburtstag als auch sein Todestag. Nach dem islamischen Kalender ist es der 12. März. In der Regel an diesem Tag müssen Muslime die Qur'an, die Heiligkeit und die Erzählung von Mohammeds Leben usw. lesen.

Wichtige katholische Feiertage

a) Weihnachten: 25. Dezember.

Ostern: Der erste Sonntag nach dem Frühjahrsmond.

Advent des Heiligen Geistes: 50. Tag nach Ostern.

4. Himmelfahrt der Jungfrau: 15. August.

Halloween: 1. November.

Wichtige Orthodoxe Feiertage

Die orthodoxen Feiertage und Fasten sind mehr, mit Ostern am wichtigsten, es gibt zwölf weitere große Feiertage, darunter die Eintritt des Herrn in die Heilige Stadt (Sonntag in der Woche vor Ostern), die Himmelfahrt Jesu (40 Tage nach Ostern) und die Heilige Dreifaltigkeit (50 Tage nach Ostern).

Weitere wichtige Feiertage

1. bis 2. Januar: Neues Jahr.

1. März: Unabhängigkeitstag (Feiertag der Föderation Bosnien und Herzegovina).

1.-2. Mai: Internationaler Tag der Arbeit.

9. Mai: Tag des Sieges im Antifaschistischen Krieg (Republik Srpska)

25. November: Nationalfeiertag (Feiertag der Föderation Bosnien und Herzegovina).

21. November: Nationalfeiertag (Republika Srpska).

Die Bosnier und Herzegowiner sind großzügig, offen, gastfreundlich und können gut singen und tanzen. Bei sozialen Gelegenheiten mit den Gästen zu treffen, häufig mit Handschütteln als Hommage, mehr vertraute Freunde, Angehörige auch oft umarmen und küssen einander.

Bosnien und Herzegovina besteht aus drei ethnischen Gruppen: Bosniakraten, Serben und Kroaten. Bosnien und Herzegovina besteht aus zwei Entitäten, der Föderation Bosnien und Herzegovina und der Republik Srpska. Die Bevölkerung der Föderation Bosnien und Herzegovina besteht überwiegend aus islamischen Polaken und im Südwesten aus katholischen Kroaten; In der Republik Serbien leben die orthodoxen Serben. Die drei Völker hatten ihre eigene traditionelle Kleidung und Essgewohnheiten, wobei die Serben und die Kroaten im Wesentlichen von den islamischen Bräuchen beeinflusst waren wie die Nachbarn Serbien und Kroatien. Aufgrund der Vielzahl der ethnischen Gruppen in Bosnien und Herzegovina müssen die Bräuche und Gewohnheiten aller ethnischen Gruppen respektiert werden. Wenn Sie Moscheen, Kirchen und andere religiöse Orte in Bosnien und Herzegovina besuchen, achten Sie darauf, sich nicht zu offen anzukleiden.

Kommunikation Stromversorgung

Das Internet ist in Bosnien und Herzegovina weit verbreitet. Es gibt weniger Internetcafés, aber im Hotel gibt es in der Regel eine Internetverbindung im Zimmer oder einen WLAN-Punkt. Eine Geschwindigkeit von bis zu 2 Mbit/s ist verfügbar unter www.bhtelecom.ba/en_portal.html.

Das Mobilfunknetzwerk ist mit chinesischen Handys kompatibel.

Die Steckdose in Bosnien und Herzegovina ist im deutschen Modell mit einer Standardspannung von 220V.

Kontaktdaten

Das ist ein gutes Ergebnis.Einheit

Telefon

Webseite

Prüfstand

1182 (Föderation Bosnien und Herzegovina), 1185 (Republik Serbien)

Außenministerium

www.mfa.gov.ba

Ministerium für Außenhandel und Wirtschaftsbeziehungen

www.mvteo.gov.ba

Amt für Ausländerangelegenheiten

http://sps.gov.ba/engleski/index.php

Handelskammer

www.komorabih.com

Bundesregierung

www.fbihvlada.gov.ba

Regierung der Republik Srpska

www.vladars.net

Bezirksregierung Brckot

www.brcko.org

Zentralbank

www.cbbh.ba

Internationaler Flughafen Sarajevo

www.sarajevo-airport.ba

Reisenetzwerk

www.bhtourism.ba