Switzerland visa
Erforderliche Gültigkeit des Reisepasses | 3 Monate |
Beginn der Reisepassgültigkeit | Abreise |
Kontinent | Reisepass-Land | Visastatus | Gültige Tage | Aktion |
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Asien |
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Visum erforderlich Visa required |
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Europa |
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Visumfrei Visa-free |
90 Tage | |
Afrika |
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Visum erforderlich Visa required |
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Europa |
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Visumfrei Visa-free |
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Visum erforderlich Visa required |
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Nordamerika |
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Visumfrei Visa-free |
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Südamerika |
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Visumfrei Visa-free |
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Ozeanien |
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Flughafenname | Englischer Name des Flughafens | Flughafenstadt | IATA-Code | ICAO-Code |
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苏黎世机场 | Zurich Airport | 苏黎世(Zurich) | ZRH | LSZH |
日内瓦机场 | Geneva Airport | 日内瓦(Geneva) | GVA | LSGG |
巴塞尔米卢斯弗赖堡欧洲机场 | EuroAirport Basel Mulhouse Freiburg Airport | 巴塞尔(BASEL) | BSL | LFSB |
巴塞尔米卢斯弗赖堡欧洲机场 | EuroAirport Basel Mulhouse Freiburg Airport | 巴塞尔(BASEL) | MLH |
Einwohner Chinas müssen ein Visum beantragen, um in die Schweiz zu reisen. Das Schweizer Visum ist unterteilt in Schengenvisum und Schweizer Heimatvisum.
Zurzeit gibt es in der Schweiz keine Einreisebeschränkungen im Zusammenhang mit COVID-19. Ab dem 2. Mai 2022 gelten die allgemeinen Regeln für die Einreise in die Schweiz. Besucher können auf der Website des Schweizer Bundesstaatssekretariats für Migration https://www.sem.admin.ch/sem/en/home/themen/einreise/faq.html Weitere Informationen finden.
Die Schweiz ist am 12. Dezember 2008 dem Schengen-Abkommen beigetreten. Mit dem Schengen-Visum können Sie direkt oder über andere Schengen-Länder in die Schweiz einreisen. Die Aufenthaltsdauer ist in der Regel nicht länger als drei Monate. Inhaber eines kurzfristigen Schengen-Visums können sich innerhalb von 180 aufeinanderfolgenden Tagen insgesamt 90 Tage in den Schengen-Ländern aufhalten, wenn ein längerer Aufenthalt erforderlich ist, muss ein langfristiges Visum beantragt werden.
Das Schweizer Visum wird für Personen ausgestellt, die sich länger als 90 Tage in der Schweiz aufhalten wollen oder besondere Anforderungen haben.
Die Schweiz hat eine Botschaft in Peking und Generalkonsulate in Shanghai, Guangzhou, Hongkong und Chengdu. Derzeit hat die Schweizer Botschaft in China in Zusammenarbeit mit dem VFS GLOBAL Swiss Visa Center in Peking, Shanghai, Guangzhou, Chengdu, Wuhan, Shenyang, Xi'an, Hangzhou, Nanjing, Shenzhen, Kunming, Changsha, Jinan, Chongqing und Fuzhou insgesamt 15 Visa-Agenturzentren eröffnet. Es wird empfohlen, dass Visa-Antragsteller ein halbes Jahr im Voraus mit der Vorbereitung des Visums beginnen.
Derzeit sind nicht alle Visa-Zentren normal im Ausland geöffnet, daher müssen Bewerber zuerst auf der Website der Visa-Agentur suchen, welche Visa-Agenturen ein Visum beantragen können: https://visa.vfsglobal.com/chn/zh/che/
Wenn Sie weitere Fragen zum Visum haben, können Sie sich an die Schweizer Botschaft wenden: beijing.visa@eda.admin.ch
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Sekretariats des Schweizerischen Staatlichen Einwanderungsbehördes: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html
Besonderer Hinweis: Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union, das Schengen-Abkommen gilt nur für den Personenverkehr und Güter, die in oder durch die Schweiz kommen, müssen immer noch an der Grenze kontrolliert werden.
Chinesische Staatsbürger, die kurzfristig in der Schweiz bleiben, müssen bei der Landeseinwanderungsbehörde eine Visumlängerung beantragen, wenn ihr Visum aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit abläuft. Bitte beachten Sie die Dauer Ihres Visums und die Gültigkeitsdauer, um zu vermeiden, dass Ihr Visum aufgrund von Fahrlässigkeit abläuft oder sonst von der Schweizer Zollpolizei bei der Abreise eine Geldstrafe oder eine Festnahme erhält.
Bei Einreise mit mehr als 10.000 Schweizer Franken wird der Zoll befragt.
Zu den mitgenommenen Gegenständen gehören:
Verwendete Privatgegenstände.
Essen und alkoholfreie Getränke während der Reise.
Tabak und Alkohol: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 200 Gramm kontrolliertem Tabak pro Person begrenzt. 2 Liter Wein mit einem Alkoholgehalt von nicht mehr als 15% und 1 Liter mit einem Alkoholgehalt von mehr als 15% (Hinweis: Reisende unter 17 Jahren dürfen keine Zigaretten oder Alkohol mitnehmen).
Sonstige Privatgegenstände: Der Gesamtwert beträgt nicht mehr als 300 Schweizer Franken.
Seit dem 1. Juli 2007 ist es Reisenden aus Nicht-EU-Ländern verboten, Tierprodukte wie Fleisch, Eier, Fisch, Honig und Milchprodukte zu transportieren. Diese Regelung wurde gemeinsam von den EU-Staaten erarbeitet. Jeder Reisende darf nur eine Tagesmenge von Kindernahrung oder Medikamenten mitnehmen. Sollten verbotene Gegenstände festgestellt werden, werden sie beschlagnahmt. Verletzende Reisende können mit einer Geldstrafe bestraft werden.
Die Einreise in die Schweiz erfordert keine Impfung.
In der Schweiz gibt es keine lokalen Infektionskrankheiten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Schweizer Zollwebsite:
https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home.html
Weitere Informationen und Hinweise zum neuen Corona-Ausbruch finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit: http://www.bag.admin.ch/
Chinesische Staatsbürger, die in die Schweiz reisen und einen Aufenthalt von nicht mehr als 90 Tagen haben, müssen sich nicht für einen Aufenthalt anmelden. Wenn der Aufenthalt länger als 90 Tage ist oder Sie in die Schweiz arbeiten möchten (Hinweis: unabhängig von der Dauer), müssen Sie sich für einen Aufenthalt anmelden.
Die Schweizer Landeseinwanderungsbehörden sind für die Ausstellung, Verlängerung und Abschreibung von Aufenthaltspapieren für Ausländer zuständig. Bitte wenden Sie sich zu spezifischen Fragen an die staatliche Einwanderungsbehörde.
Der Zugang zur Schweizer Staatsangehörigkeit umfasst drei Arten: Normale Einbürgerung, Vereinfachte Einbürgerung und Wiedereinbürgerung. Ein normales Einbürgerungsverfahren erfordert einen bestimmten Aufenthalt in der Schweiz, die Beherrschung der lokalen Sprache, die Integration in die Schweizer Gesellschaft, die Achtung der Schweizer Gesetze und keine Gefahr für die innere und äußere Sicherheit der Schweiz. Das vereinfachte Einbürgerungsverfahren richtet sich vor allem an ausländische Ehepartner von Schweizer Staatsbürgern oder Kinder, deren Elternteil ein Schweizer Staatsbürger ist. Die Wiedereinbürgerung richtet sich vor allem an Personen, die ihre Schweizer Staatsbürgerschaft verloren haben. Ab dem 1. Januar 2018 ist das neue Schweizer Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten und erhöht insgesamt die Genehmigungsanforderungen für die Einbürgerung von Ausländern. Um die Schweizer Staatsbürgerschaft beantragen zu können, muss ein Bewerber eine Schweizer Daueraufenthaltsgenehmigung (C-Aufenthaltsgenehmigung) besitzen. Die C-Karte ist eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, die ein EU-Staatsbürger oder ein Staatsbürger eines anderen Landes mit einem Aufenthalt von fünf Jahren in der Schweiz erhält und alle fünf Jahre verlängert werden muss. Der Antragsteller muss mindestens 2 bis 5 Jahre in dem Staat, in dem die Einbürgerung stattfindet, wohnen. Minderjährige können ein vereinfachtes Einbürgerungsverfahren beantragen und Minderjährige im Alter von 8 bis 18 Jahren können die Aufenthaltsdauer in der Schweiz verdoppeln.
2010 verabschiedete die Schweizer Bundesregierung ein Gesetz zur Bekämpfung der Verwendung von falschen Ehen zum Erwerb der Schweizer Staatsbürgerschaft. Das Gesetz gilt auch für die Registrierung von Mitbewohnern.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Schweizerischen Bundesamtes für Migration:
https://www.sem.admin.ch/sem/en/home.html
Schweizer Risikoklasse Blau (niedriges Risiko)
Die soziale Sicherheit in der Schweiz ist insgesamt gut. Seit dem Beitritt zum Schengen-Abkommen ist die Zahl der strafbaren Täter gestiegen und die Kriminalitätsrate ist in den letzten Jahren schnell gestiegen. Es gab Diebstahl, öffentliche Überfälle, Überfälle mit Messern und Autodiebstahl. Genf, Zürich, Lausanne, Interlaken, Luzern, Montreux, Vivre, Bern und andere Städte wie Touristenattraktionen, Parkplätze, Bahnhöfe, Flughäfen, Hotels und Restaurants sind Kriminalitätsgebiete, die in der Regel für mehrere Leute zusammengearbeitet werden.
Besondere Hinweise:
Chinesische Touristen haben es gewohnt, Bargeld mit sich zu tragen und Wertgegenstände wie Uhren, Computer und andere ohne Aufsicht im Auto zu legen, wenn sie aus dem Auto steigen, um Fotos zu machen, so dass sie leicht zum Hauptziel von Diebstahlbanden werden. Bitte seien Sie immer wachsam. Bitte beachten Sie bei Reisen oder Einkaufen, ob es verdächtige Personen in Ihrer Umgebung gibt. Seien Sie vorsichtig, wenn Fremde auf das Fenster klopfen oder klappen. Wenn Sie anderen helfen, sollten Sie sich zunächst um die Sicherheit Ihres Gepäcks kümmern. Ein Pass und ein Visum müssen sicherkopiert werden. Pass und Wertgegenstände wie Bargeld getrennt aufbewahren und möglichst nahe aufbewahren. Lassen Sie Ihr Handgepäck im Zug nicht auf dem oberen Gepäckhalter stehen. Wenn Sie mit dem Auto reisen, müssen Sie Gepäck im Fahrzeug aufbewahren. Bei Diebstahl bitte rechtzeitig die Polizei anrufen. Die Schweizer Polizeinummer ist 117. Sie können direkt unter 0041-117 telefonieren.
Die Schweiz ist ein weltberühmtes Skigebiet und ein Land häufiger Lawinen. Nach dem Winter gibt das Alarmsystem zweimal täglich eine Lawinenwarnung an die Öffentlichkeit aus. Laguninformationsnummer: 187.
Sporttipps:
Die meisten Skigebiete in der Schweiz verfügen über Schutznetze und Überwachungssysteme. Achten Sie darauf, dass chinesische Touristen beim Skifahren Schutzausrüstung tragen (die vor Ort vermietet werden können) und wählen Sie entsprechend Ihrem körperlichen Zustand und Ihrem sportlichen Niveau die richtigen Elemente aus.
Wenn Sie Skifahren oder in den Schweizer Bergen wandern, bewegen Sie sich bitte in einem von Sicherheit gekennzeichneten Bereich und achten Sie auf die Sicherheit unter den Füßen. Verlassen Sie nicht den normalen Weg, weil Sie nach Stimulation suchen und „Grenzen herausfordern“. Nicht willkürlich, willkürlich oder willkürlich. Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen und älteren Menschen sollten sich vor dem Bergsteigen mit einem Arzt beraten.
Schweizer Lebensmittel- und Trinkwasserqualitätssicherheit.
Trinken Sie nicht, wenn an einem Wasserhahn oder einer Quelle das Wort „Kein Trinkwasser“ oder „Eau non potable“ steht.
Notfalldienst Telefon:
Medizinische Nothilfe: 144
Polizei: 117
Feuerwehr: 118
Luft- und Schneebergsrettung außerhalb von Valais: 1414
Vallei Luft- und Schneebergsrettung: 1415
Straßenretten: 140
Vergiftungshilfe: 145
Schweizer Fahrzeugrettungsunternehmen (TCS): 0800 140 140
Verkehrsinformationen: 163
Wettervorhersage: 162
Informationen zum Schnee: 187
Chinesische Botschaft in der Schweiz: 0041-313501258
Chinas Generalkonsulat in Zürich und Liechtenstein: 0041-442091503
(Hinweis: In der Schweiz können chinesische Handys die Schweizer Notfallnummer direkt anrufen.)
Wenn sich die Fluginformationen häufig ändern oder storniert werden, fragen Sie sich bitte nach den Flugbestätigungen vor der Reise, um eine reibungslose und sichere Reise zu gewährleisten.
AirChina hat seit Februar 2023 die Direktflüge von und nach Peking und Genf wieder aufgenommen. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website von AirChina: www.airchina.com.cn
Swiss hat ab März 2023 die Direktflüge zwischen Shanghai und Zürich wieder aufgenommen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website: www.swiss.com
Swiss Airways und Cathay Pacific bieten Direktflüge von Hongkong nach Zürich an. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website von Swiss Airways. http://www.swiss.com/ Offizielle Website von Cathay Pacific: https://www.cathaypacific.com/cx/sc_CN.html
Der Flughafen Zürich liegt etwa 11 km vom Stadtzentrum entfernt. Der Flughafen Genf liegt etwa 8 km vom Stadtzentrum entfernt. Der Zug ist sehr bequem zum Flughafen und zum Stadtzentrum. Die Reisenden können auch mit dem Bus oder dem Taxi in die Stadt gelangen.
Weitere Schweizer Städte wie Bern, Basel und Lugano bieten Flüge nach anderen europäischen Ländern an.
Das Schweizer Eisenbahnsystem wurde verbessert. Das "Bundesbahnbetrieb" (SBB auf Deutsch, CFF auf Französisch, FFS auf Italienisch) ist ein staatliches Unternehmen, das intensiv verkehrt, schnell und pünktlich ist. Besucher können ihre Fahrten über die Website (www.sbb.ch) oder die App herunterladen. Der Bahnhof ist frei zugänglich und es gibt keine Fahrkartenprüfung beim Einstieg, aber während der Fahrt wird die Fahrkarte von einem Mitarbeiter überprüft. Bei Fahrten mit Haustieren wie Hunden oder Fahrrädern ist ein zusätzliches Ticket erforderlich. Die Schweizer Züge sind in 1. und 2. Klasse unterteilt, bitte beachten Sie bei der Fahrt die Unterscheidung. Weitere Informationen finden Sie unter: www.sbb.ch.
Die Straßen in der Schweiz sind in gutem Zustand und die Städte sind mit dem Auto erreichbar. Aber in der Schweiz gibt es viele Bergstraßen, große Steigungen, Schnee und Rutsch, einige Straßenabschnitte sind im Winter geschlossen und im Winter müssen die Winterreifen ausgetauscht werden.
Wenn Sie in der Schweiz fahren, sollten Sie beachten: Fahren Sie rechts. Alle Fahrer müssen einen Sicherheitsgurt tragen. Kinder unter 12 Jahren müssen auf dem Rücksitz sitzen, Kinder unter 7 Jahren müssen einen Kindersitz verwenden. Geschwindigkeitsbegrenzung für Autobahnen 120 km / h, Nationalstraßen 80 km / h, Wohngebiete oder 50 km / h in der Stadt; Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h, 30 km/h oder 20 km/h; Selbst tagsüber sollten Sie die Tageslampen einschalten. Bitte lesen Sie die Schweizer Verkehrsvorschriften für weitere Informationen und fahren Sie nach lokalen Verkehrsbedingungen und Schildern.
Wenn der Aufenthalt in der Schweiz nicht länger als ein Jahr ist, kann man mit einem chinesischen Führerschein in der Schweiz fahren (Original und Übersetzung müssen im Voraus notariell beglaubigt werden). Wenn der Aufenthalt länger als ein Jahr ist, muss der Schweizer Führerschein ersetzt werden. Der Fahrer muss mindestens 18 Jahre alt sein. Chinesische Touristen, die in der Schweiz ein Auto mieten wollen, müssen auch im Voraus eine Übersetzung des Führerscheins im Land notarisieren. (Übersetzung und notarische Zertifizierung des chinesischen Führerscheins ist nur im Inland möglich, die chinesische Botschaft in der Schweiz ist nicht berechtigt.)
Die Schweizer Autobahnen haben keine Gebührenposten. Auf der Autobahn müssen Steuern gezahlt werden. Die Steuerkarte „Vignette“ kann an Poststellen, Tankstellen usw. gekauft werden und an der Fahrzeugvorderfenster angebracht werden. Fahren ohne Steuerkarten auf der Autobahn wird eine Strafe.
In der Schweiz gibt es viele Seen. Mit kleinen und mittleren Passagierbooten oder mit der Fähre können Sie die Seestädte besuchen oder den See besichtigen.
Mit dem Schiff können Sie nach Frankreich und Deutschland fahren.
Öffentliche Busse, Straßenbahnen und Straßenbahnen sind die wichtigsten Verkehrsmittel in der Stadt. In anderen Städten außer Lausanne gibt es keine U-Bahn.
In der Schweiz kann man mit einem Taxi nicht auf der Straße aufhalten. Es ist einfach, ein Taxi am Taxi-Bahnhof, Bahnhof, Flughafen, vor der Hoteltür usw. zu finden und auch telefonisch zu buchen. Taxis sind teurer. Einzelne Orte zahlen zusätzlich zu den Fahrpreisen 15% Trinkgeld.
Bern ist die Hauptstadt der Schweiz, die Hauptstadt des Landes Bern, das politische und kulturelle Zentrum der Schweiz und die viertgrößte Stadt. Bern liegt im Mittelwesten der Schweiz, 550 m über dem Meer und hat eine Fläche von 51,62 Quadratkilometern. Der Ares teilt die Stadt in zwei Hälften, die Westufer in die Altstadt und die Ostufer in die Neustadt. Die Bewohner sprechen hauptsächlich Deutsch. Die Schweizer Botschaften, die Internationale Postunion und die Generalverwaltung für den internationalen Eisenbahnverkehr befinden sich in der Stadt.
Zürich ist die größte Stadt der Schweiz und Hauptstadt des Landes Zürich mit einer Fläche von 91,88 Quadratkilometern. Am nordwestlichen Ende des Zürichsees an beiden Ufern des Limartes gelegen. Im Mittelalter war es ein Handels- und Gewerkschaftszentrum, 1218 wurde ein Stadtstaat gegründet und 1351 der Schweizer Bundesrepublik beigetreten. Zürich ist das Wirtschaftszentrum der Schweiz, ein Verkehrsknotenpunkt und ein wichtiges internationales Finanzzentrum, der Goldmarkt. Auch die renommierte Universität Zürich und das Schweizerische Polytechnikinstitut befinden sich in Zürich.
Genf ist die zweitgrößte Stadt der Schweiz und Hauptstadt des Landes Genf mit einer Fläche von 15,93 Quadratkilometern. Mehr als 20 internationale Organisationen wie das Büro der Vereinten Nationen in Genf, mehr als 170 Nichtregierungsorganisationen und mehr als 150 Organisationen der Vereinten Nationen haben ihren Sitz in Genf. Mehr als 40 Prozent der Bevölkerung sind Ausländer und werden auch als "Städte der Vereinten Nationen" bezeichnet. Genf ist auch die Uhrenhauptstadt der Welt.
Basel ist die drittgrößte Stadt der Schweiz und Hauptstadt des Landes Basel-Stadt mit einer Fläche von 22,75 Quadratkilometern. Basel ist ein entwickeltes Gebiet der chemischen und pharmazeutischen Industrie in der Schweiz, wo die größten Schweizer Pharmaunternehmen wie die renommierten Pharmaunternehmen Novartis und Hoffmann-La Roche ihren Sitz haben.
Die Schweiz ist reich an Waren und teuer.
Die Währung ist der Schweizer Franken (Abkürzung: CHF), 1 Schweizer Franken = 100 Kinder.
1 Schweizer Franken = 8,11 Yuan = 1,13 US-Dollar (Juli 2024).
In der Schweiz können Dollar und Euro frei ausgetauscht werden, Bankkarten wie VISA, Master, Diners und American Express verwendet werden können, einige Geschäfte akzeptieren China UnionPay, Alipay und WeChat. Die UBS ist die größte Bank der Schweiz.
Das Schweizer Gesundheitssystem ist perfekt und die Qualität der medizinischen Versorgung ist weltweit erstklassig. Krankenhäuser und Familienarzte setzen ambulante Termine ein. In allen großen Krankenhäusern gibt es Notfallabteilungen und eine ausreichende Versorgung mit Medikamenten. In der Nähe der großen Bahnhöfe gibt es Notfallkliniken und Ärzte, aber auch Apotheken in großen Apotheken. Die medizinische Versorgung in der Schweiz ist teuer und es wird empfohlen, eine Versicherung vor der Reise in die Schweiz zu kaufen.
Häufige Erkrankungen:
In der Schweiz gibt es im Sommer viel Regen, bitte achten Sie darauf, Regengeräte mitzubringen und sich warm zu halten.
Die Schweiz liegt in hohen Höhen und kann bei mangelnden Sonnenschutzmaßnahmen leicht sonnenverbrannt werden.
Beim Klettern von Bergen über 3.000 Metern kann es zu Sauerstoffmangel auf dem Plateau kommen, wie Kopfschmerzen, Erbrechen, Atemschwierigkeiten usw. Sie sollten sofort ausruhen und in eine relativ niedrige Höhe übertragen werden. Wenn die Behandlung nicht möglich ist, sollte so schnell wie möglich ein Arzt aufgerufen werden.
38,6 Prozent der Bevölkerung der Schweiz sind katholisch, 28,0 Prozent protestantisch, 11,3 Prozent anderer Religionen und 20,1 Prozent ungläubig (Quellen)
Zu den wichtigsten Feiertagen in der Schweiz gehören: Neujahr (1. Januar), Berchtold's Day (2. Januar), Jesufreitag, Ostern (der erste Sonntag, an dem der Vollmond am 21. März oder nach dem ersten Vollmond am 21. März gesehen wird), der Himmelfahrt (der vierzigste Tag nach Ostern), der Advent (der fünfzigste Tag nach Ostern), Nationalfeiertag (1. August) und Weihnachten (25. und 26. Dezember).
Die Schweizer haben ein starkes Zeitgefühl. Ein Date mit einem Schweizer sollte pünktlich sein und eine frühe oder späte Ankunft gilt als unhöflich. Erste Begegnung üblich Handschütteln. In der Öffentlichkeit schreit der Widerstand laut und wirft Müll. Trocknen von Kleidung an öffentlichen Orten (einschließlich des Balkons der Wohnung mit Blick auf die Straße usw.) kann eine Strafe verursacht werden.
Die Schweizer Spannung beträgt 220 Volt Wechselstrom, 50 Hz.
Der Stecker ist flach dreieckig, unterteilt in 2- und 3-Loch-Typen. Der 2-Loch-Stecker ist in der Innenform und der Typ erhältlich. Bitte bestätigen Sie beim Kauf als "Swiss Standard". Deutsche, europäische und chinesische Standardstecker können in der Schweiz nicht verwendet werden. Die meisten Hotels in der Schweiz bieten eine Ausleihdienstleistung an.
Das Handy ist WCDMA. Lokal verkaufte SIM-Karten können direkt in die meisten chinesischen Smartphones eingesetzt werden. Swisscom, Sunrise und Orange sind die drei größten Kommunikationsunternehmen.
In der Schweiz ist das Internet weit verbreitet. WLAN ist an allen Flughäfen, Hotels und Hostels verfügbar.
Schweizer Bundespolizei:
Das ist ein gutes Ergebnis. https://polizei.ch/
Schweizer Bundesamt für Migration:
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html
Schweizer Bundesbahn (Zuginformationen):
https://www.sbb.ch/de
Flughafen Zürich (Fluginformationen):
https://www.flughafen-zuerich.ch/de/passagiere
Flughafen Genf (Fluginformationen): http://www.gva.ch/en
Allgemeine Informationen (z. B. Informationen über Ärzte, Theater usw.): 1811
Medizinische Nothilfe: 144
Polizei: 117
Wettervorhersage: 162
Informationen zum Schnee: 187
Straßenretten: 140
Schweizer Fahrzeugrettungsunternehmen (TCS): 0800140140
Verkehrsinformationen: 163
Botschaft von China in der Schweiz:
http://ch.china-embassy.gov.cn/
Chinesisches Generalkonsulat in Zürich und Liechtenstein:
http://zurich.china-consulate.gov.cn/